Der Ratenkredit

Ratenkredite sind meistens standardisierte Bankprodukte für Privatkunden.

Sie werden meist als Blankokredite, d. h. ohne die Stellung von Sicherheiten herausgelegt. Lediglich eine Lohn- und Gehaltsabtretung ist typischerweise als Sicherheit im Vertrag vereinbart. Sofern die Bonität des Kreditnehmers nicht ausreicht, kann eine Bürgschaft zusätzlich von der Bank gefordert werden. Bei der Finanzierung von Kraftfahrzeugen ist es üblich, eine Sicherungsübereignung des Autos vorzunehmen. Einige Kreditinstitute verzichten jedoch mittlerweile – im Sinne einer standardisierten und effektiven Bearbeitung – auch bei derartigen Finanzierungen auf die Sicherungsübereignung der Kraftfahrzeuge.

Die Rückzahlung erfolgt in der Regel in gleichen Monatsraten. Diese Monatsraten enthalten die Kredittilgung, die Zinsen und ggf. die Gebühren des Kreditinstitutes. Die Zinsen eines Ratenkredites liegen höher als bei Baufinanzierungen, oftmals aber niedriger als bei Dispositionskrediten. Typischerweise werden einmalige Bearbeitungsgebühren bis zu 2 % der Kreditsumme gefordert.

Oftmals wird mit dem Ratenkreditvertrag eine Restschuldversicherung abgeschlossen, die weitere Kosten verursacht.

Einige Direktbanken bieten Ratenkredite günstiger als Filialbanken an. Inzwischen ist das Kreditvergabeverfahren auch bei vielen Filialbanken soweit standardisiert und vereinfacht, dass sich ein Vergleich der Konditionen zur Direktbank auf jeden fall lohnt, zumal bei den Filialbanken die weiteren Bedingungen für die Kreditvergabe, wie z. B. der Abschluss einer Restkreditversicherung, nicht in jedem Fall zwingend vorgeschrieben sind. Im Kreditvertrag muss der Effektivzins angegeben werden, um eine leichtere Vergleichbarkeit der Kreditkosten der verschiedenen Kreditgeber sicherzustellen.

Ratenkredite werden typischerweise in die Schufa eingetragen.