Was bedeutet Abgeltungssteuer?
Die Abgesteltungssteuer ist eine Quellensteuer und ab 2009 gültig. Diese einheitliche Steuer wird in Höhe von 25% fällig für Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen. Zuzüglich zu den Zinskosten fällt noch ein Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an.
Unter Quellensteuer versteht man, dass depotführende Banken die Steuer direkt an das Finanzamt abführen müssen. Eine Steuererklärung ist in diesem Fall nicht mehr notwendig. Zeitgleich wird ein Sparer-Pauschbetrag für die Einkünfte aus Kapital-Vermögen in Höhe von 801 € eingeführt. Wenn der individuelle Steuersatz unterhalb von 25 Prozent liegt, kann auch dieser entsprechend niedrigere Steuersatz zu Grunde gelegt werden.
Gerade Anleger in Investmentfonds sollten rechtzeitig überlegen, ob Sie die Kapitalanlage noch umschichten, da die Steuer mit 25 Prozent Abschlag schnell ein kleines Vermögen ausmachen kann. Sprechen Sie, um sicher zu gehen, mit Ihrem Anlageberater über mögliche Vorgehensweisen bezüglich Ihrer Geldanlage!




